Aufnahme

  • 5- bis 16-jährige entwicklungsbehinderte Mädchen und Knaben mit geistigen Behinderungen, mit Lernbehinderungen oder mit autistischem Verhalten können aufgenommen werden. Auch Kinder mit mehrfachen und schwersten Behinderungen finden bei uns ein geeignetes Umfeld.
  • Die Einweisung erfolgt durch den Schulpsychologischen und /oder Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, durch die Vormundschaftsbehörde oder durch ähnliche Stellen. Eine vorherige Abklärung der Behinderung ist Bedingung.
  • Die Kostengutsprache (durch Gemeinde, Kanton) muss zugesichert sein. Zu den Kosten siehe >>>
  • Die definitive Aufnahme erfolgt nach einem Schnupperaufenthalt, der in der Regel zwei Wochen dauert.
  • Ein Aufenthalt von mindestens zwei Jahren wird vorausgesetzt
    Spätester Austritt mit 20 Jahren.