- 5- bis 16-jährige entwicklungsbehinderte Mädchen und Knaben mit geistigen Behinderungen, mit Lernbehinderungen oder mit autistischem Verhalten können aufgenommen werden. Auch Kinder mit mehrfachen und schwersten Behinderungen finden bei uns ein geeignetes Umfeld.
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- Die Einweisung erfolgt durch den Schulpsychologischen und /oder Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, durch die Vormundschaftsbehörde oder durch ähnliche Stellen. Eine vorherige Abklärung der Behinderung ist Bedingung.
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- Die Kostengutsprache (durch Gemeinde, Kanton) muss zugesichert sein. Zu den Kosten siehe >>>
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- Die definitive Aufnahme erfolgt nach einem Schnupperaufenthalt, der in der Regel zwei Wochen dauert.
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- Ein Aufenthalt von mindestens zwei Jahren wird vorausgesetzt
Spätester Austritt mit 20 Jahren.
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