Vereinbarungen für die Aufnahme von Kindern

Grundlagen:

Das Zentrum für Sonderpädagogik Auf der Leiern ist wie alle Schulheime dem Schulgesetz unterstellt. Das Leitbild, Konzepte und Organisationsrichtlinien regeln den betrieblichen Alltag. Die Unterlagen werden den Erziehungsberechtigten auf Wunsch gerne abgegeben. Sie sind auch im Internet unter www.leiern.ch abrufbar.


Aufenthaltszeiten:

Das Zentrum Auf der Leiern nimmt Kinder in der Regel für eine unbefristete Zeit auf. Ein Abbruch des Aufenthaltes kann von beiden Seiten veranlasst werden, wenn die Betreuung und Förderung nicht mehr in ausreichendem Ausmass gewährleistet ist. Aus pädagogischen Gründen wird eine minimale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren erwartet. Die obligatorischen Aufenthaltszeiten der Kinder richten sich nach der Schuljahresagenda des Kantons Basel-Landschaft.


Unterlagen:

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, allfällige Unterlagen von schulpsychologischen, medizinischen oder kinderpsychiatrischen Abklärungen dem Zentrum Auf der Leiern im Interesse einer dem Kind angemessenen heilpädagogischen Förderung zur Verfügung zu stellen. Das Zentrum und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.


Zusammenarbeit:

Eine optimale heilpädagogische Betreuung und Förderung eines Kindes setzt eine gute Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Zentrum voraus. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, nach Möglichkeit an Kinderbesprechungen, Elternabenden und Schulbesuchen teilzunehmen (in der Regel pro Schuljahr drei bis sechs Veranstaltungen).


Austritt:

Austritte sind jeweils auf das Ende eines Schuljahres möglich. Das Zentrum Auf der Leiern ist mindestens drei Monate vor dem gewünschten Austrittstermin zu orientieren. Die Einrichtung kann ihrerseits einen Aufenthalt innerhalb einer angemessenen Frist beenden, wenn die Bedingungen für die Förderung, Betreuung und/oder Pflege nicht mehr gegeben sind. Die nachbetreuenden Instanzen bzw. Institutionen sollen zusammen mit dem Zentrum Auf der Leiern ausgewählt und informiert werden, damit eine dem Kind entsprechende optimale Weiterförderung gewährleistet ist.


Zuteilung zu Wohngruppe, Klasse, Therapie:

Die Zuteilung zu einer Wohngruppe im Internat, zu einer Schulklasse und zu Therapien erfolgt durch die Gesamtleitung und die Bereichsleitungen. Kriterien für die Zuteilung sind die Verfügbarkeit der Plätze, die Durchmischung der Gruppen und pädagogische sowie medizinische Indikationen. Wechsel sind nach Absprache mit den Eltern möglich.


Ferien und Wochenenden:

Der Wochenend- und Ferienplan ist für alle Kinder verbindlich. Er wird den Erziehungsberechtigten schriftlich abgegeben und immer für ein ganzes Jahr im voraus erstellt. Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan Baselland (wird verteilt, siehe auch: www.baselland).


Lager:

Die Lagerwochen der Gruppen finden in den ersten beiden Wochen der Sommerferien (Anfangs Juli) statt und sind integrierter Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Der Besuch der Lager ist deshalb für alle Kinder, also auch für Tagesaufenthalter, obligatorisch.


Beurlaubungen:

Abweichungen vom Wochenend- und Ferienplan bedürfen der Bewilligung der Gesamtleitung, bzw. des Stiftungsrates. Gesuche sind schriftlich an die Gesamtleitung zu richten. Gesuche für Beurlaubungen müssen mindestens vier Wochen vor der gewünschten Urlaubszeit eingereicht werden.


Wochenenden:

Die Kinder fahren in der Regel am Freitagabend resp. am Samstagvormittag nach Hause und kehren am Sonntagabend wieder ins Heim zurück. Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Gesamtleitung.


Kosten:

Für den Aufenthalt im Zentrum Auf der Leiern sind Kostengutsprachen der Kantone, der Invalidenversicherung (ab 2008 nur noch für Physio- und Ergotherapie sowie für die Hilflosenentschädigung HLE) und der Gemeinden notwendig.
Die Erziehungsberechtigten haben gemäss kantonalen Vorschriften pro Übernachtung einen definierten Beitrag zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Tagesaufenthalter entrichten einen Beitrag für das Mittagessen (bis Fr. 7.- pro Mahlzeit). In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten gemäss finanzieller Leistungskraft bestimmt. Details zu BL finden sich in der Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe >>>. Im Kanton Aargau beträgt der Beitrag der Eltern Fr. 30.-, im Kanton Solothurn Fr. 15.- pro Übernachtung.


Versicherungen:

Die Erziehungsberechtigten haben für ihre Kinder eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.


Transporte:

Der Transport der Kinder ins Zentrum bzw. nach Hause ist grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten. Je nach Notwendigkeit werden die Kosten für ein Taxi, das öffentliche Verkehrsmittel oder den Transport durch die Eltern übernommen. Fahrtkosten werden vom Kanton entschädigt, sofern eine Kostengutsprache vorliegt.


Kleider:

Die Kinder müssen mit den notwendigen Kleidern und Schuhen ausgerüstet sein; ebenso sind die Toilettenutensilien von den Eltern zu stellen. Die Kleider sollten alle mit dem Namen des Kindes versehen sein (angenäht). Eine Liste mit den notwendigen Kleidern kann bei der Wohngruppe angefordert werden.


Berichte:

Das Zentrum Auf der Leiern erstellt jeweils auf Schuljahresende einen Schulheimbericht. Die Berichte werden den Erziehungsberechtigten zugestellt.


Medizinische Betreuung:

Richtschnur für die medizinische Betreuung ist das gesundheitliche Wohlergehen des Kindes nach schulmedizinischer Beurteilung. Die ärztliche Betreuung der Kinder wird durch Fachärzte wahrgenommen resp. weitergeführt. Für die hausärztliche Versorgung und bei akuten Situationen wird der Vertrauensarzt in Gelterkinden konsultiert. Die Eltern werden so rasch als möglich über allfällige Hausarztbesuche informiert. Alternativmedizin wird nur mit dem Einverständnis oder auf Anregung der Erziehungsberechtigten angewandt.


Fotos:

Im Rahmen der Unterstützten Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit ist es möglich, dass Fotos von Kindern und Jugendlichen verwendet, resp. veröffentlicht werden. Die Publikation (Internet, Jahresberichte, Zeitungsreportagen usw.) geschieht in jedem Fall ohne Namensnennung. Eltern, die eine bildliche Darstellung ihres Kindes in den genannten Medien ablehnen, teilen dies der Gesamtleitung ausdrücklich mit.